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Ansonsten werden Veröffentlichungen (A-Dokumente) als "veröffentlicht" betrachtet und Erteilungen (B-Dokumente) als "Erteilt" betrachtet.
Ansonsten werden Veröffentlichungen (A-Dokumente) als "veröffentlicht" betrachtet und Erteilungen (B-Dokumente) als "Erteilt" betrachtet.


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Bitte beachten:<br/>
Die Rechtsstandsinformationen werden vom europäischen Amt bezogen (INPADOC-Datenbank).<br/>
Rechtsstandsdaten können fehlerhaft und unvollständig sein.<br/>
Außerdem können Rechtsstandsdaten durch IP7 falsch interpretiert werden.<br/>
Die Rechtsstandsinformationen sind deshalb nicht verbindlich und auch der vereinfachte Rechtsstand ist ohne Gewähr.<br/>
Im Zweifelsfall sollten Patentanwälte oder das jeweilige Patentamt direkt kontaktiert werden.<br/>
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Revision as of 15:59, 25 April 2024

Mit dem Filter wird das aktuelle Ergebnis analysiert und kann weiter eingeschränkt werden.
Es werden folgende Informationen ausgewertet:

Es können somit Fragen folgender Art beantwortet werden:
Welche Anmelder/Länder/Klassen sind am häufigsten in meinem Ergebnis?
Wie viele Patente aus meinem Ergebnis sind noch nicht bearbeitet(ungelesen)?

Verwendung

Der Filter kann im Menü über "Filter" geöffnet werden.
Filter.jpg


Es können jetzt beliebige Informationen ausgewählt werden.
Über den Button "Apply" wird dann die aktuelle Ergebnisliste mit den ausgewählten Informationen gefiltert z.B. einschränken nach bestimmten Ländern.

Über den Button "Show" werden alle Patente angezeigt/gesucht, welche die ausgewählten Informationen beinhalten, ohne das Ergebnis zu berücksichtigen.


FilterBtnOpenSrch.jpg

- ausgewählte Informationen in einer neuen Suche öffnen

FilterBtnExcl.jpg

- Filter nach Excel exportieren
(es werden nur die aufgeklappten Werte exportiert)

FilterBtnClear.jpg

- angewandten Filter deaktivieren, ursprüngliches Ergebnis anzeigen

Anzahl/Prozentsatz

Für den Status, Länder und dem vereinfachten Rechtsstand gilt folgende Regelung:

StandardFilterInfo.jpg

Anzahl aller US-Patente im Ergebnis / Anzahl aller Patente im Ergebnis
Dahinter ist der Prozentsatz zu sehen (3087 sind 36,1% von 8557)


Für IPC/CPC-Klassen, Anmeldernamen und Erfindernamen gilt hingegen folgende Regel:

StandardFilterInfo2.jpg

Anzahl aller Patente im Ergebnis mit der entsprechenden Klasse / Anzahl aller Patente in der IP7-Datenbank mit der entsprechenden Klasse

Art der Verknüpfung

Die im Filter ausgewählten Informationen werden folgendermaßen verknüpft:
Die gruppierten Informationen werden jeweils mit AND verknüpft und innerhalb einer Gruppierung wird mit OR verknüpft.

Beispiel
StandardFilterCombo.jpg

(DE OR US OR EP) AND ("B26K 3/02" OR "B62K 19/00")

vereinfachter Rechtsstand

Bei der Auswertung des vereinfachten Rechtsstand ist folgendes zu beachten.
Der vereinfachte Rechtsstand basiert auf der Anmeldung.

Wenn der Filter auf ein Ergebnis angewendet wird, welches auf der Einheit strikte oder erweiterte Familie basiert, dann gilt folgende Priorität/Reihenfolge:

  • Ist ein Familienmitglied "erteilt", dann wird diese Familie als "erteilt" betrachtet.
  • Ist kein Familienmitglied "erteilt" und ein Familienmitglied "veröffentlicht", dann wird diese Familie als "veröffentlicht" betrachtet.
  • Ist kein Familienmitglied "erteilt" oder "veröffentlicht" und ein Familienmitglied ein "Gebrauchsmuster", dann wird diese Familie als "Gebrauchsmuster" betrachtet.
  • Wenn alle Familienmitglieder "tot" sind, wird die Familie als "tot" betrachtet.

Wenn die Einheit auf Dokument basiert, dann gilt folgende Regelung:

Ist die Anmeldung "tot", werden alle Dokumente dieser Anmeldung als "tot" betrachtet.
Ansonsten werden Veröffentlichungen (A-Dokumente) als "veröffentlicht" betrachtet und Erteilungen (B-Dokumente) als "Erteilt" betrachtet.


Bitte beachten:
Die Rechtsstandsinformationen werden vom europäischen Amt bezogen (INPADOC-Datenbank).
Rechtsstandsdaten können fehlerhaft und unvollständig sein.
Außerdem können Rechtsstandsdaten durch IP7 falsch interpretiert werden.
Die Rechtsstandsinformationen sind deshalb nicht verbindlich und auch der vereinfachte Rechtsstand ist ohne Gewähr.
Im Zweifelsfall sollten Patentanwälte oder das jeweilige Patentamt direkt kontaktiert werden.